Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters in der Gemeinde Mittelstrimmig

In der Gemarkung Mittelstrimmig wurden die amtliche Liegenschaftskarte und die Flächenangaben des Liegenschaftskatasters bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aufgrund einer neuerlichen Auswertung des Zahlennachweises von Amts wegen durch den Fortführungsnachweis FQ 150876/2017 und FQ 151890/2017 aktualisiert.
FQ 150876/2017

Gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:
„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“
Die amtliche Liegenschaftskarte und der Fortführungsnachweis sind in der Zeit vom 08.12.2017 bis 09.02.2018 bei dem Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück (Dienstort Mayen, Am Wasserturm 5a, 56727 Mayen, Herr Drolshagen, Tel. 02651-9582-234) ausgelegt und können während der Öffnungszeiten (Montag - Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr sowie nach Vereinbarung) eingesehen werden. Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in den jeweils geltenden Fassungen nach Ablauf von 2 Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung kann auch im Internet unter https://vermka- osteifel-hunsrueck.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verwaltungsentscheidung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Am Wasserturm 5a, 56727 Mayen einzulegen. Der Widerspruch kann
1. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Am Wasserturm 5a, 56727 Mayen oder
2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an: vermka-oeh@vermkv.rlp.de
erhoben werden.

Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück
Im Auftrag
Thomas Knechtges, Obervermessungsrat