Bekanntmachung zur Nutzungsordnung Grillhütte "Schock"

Auf Grund der §§ 24 und 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2 und 7 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) in der derzeit geltenden Fassung wird nachfolgend die Benutzungs- und Gebührenordnung der Ortsgemeinde Mittelstrimmig vom 21.05.2019 für die Benutzung der Grillhütte „Schock“ in Mittelstrimmig bekannt gemacht.

II.
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Mittelstrimmig, den 19.06.2019
Lothar Jakobs, Ortsbürgermeister