Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung

Die Herren Lothar Jakobs und Klaus-Peter Wolf haben ihr Mandat im Gemeinderat Mittelstrimmig nicht angenommen. Als Ersatzpersonen wurden gemäß § 45 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung die nächsten noch nicht berufenen Bewerber mit passivem Wahlrecht mit der höchsten Stimmenzahl berufen. Die Ersatzpersonen Achim Buchholz, Bernd Buchholz und Stefan Boemer haben ihr Mandat ebenfalls nicht angenommen. Die Ersatzpersonen Alois Wagner und Grischa Manderscheid haben das Mandat angenommen.

Mittelstrimmig, den 03.07.2019
Lothar Jakobs
Ortsbürgermeister und Wahlleiter